Allgemeine Geschäftsbedingungen der digitalgut AG

I. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der digitalgut AG

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Arbeiten im Zusammenhang mit Scannen, Vektorisieren, Digitalisieren, Grafikarbeiten und Webseitenerstellung zwischen der digitalgut AG und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge oder Aufträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen in oben beschriebenen Bereich, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der digitalgut AG nicht ausdrücklich widersprochen wird. 

II. Zahlungskonditionen und Preise 

  1. Die Rechnungen der digitalgut AG sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der digitalgut AG. 
  2. Im Verzugsfalle ist die digitalgut AG berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die digitalgut AG berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. 
  3. Alle Preise verstehen sich, ab Werk ausschließlich Fracht und Verpackung zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten nur für die vereinbarte Menge.
  4. Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Kaufpreisforderungen der digitalgut AG aufrechnen.
  5. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, stehen ihm Zurückbehaltungsrechte nicht zu, es sei denn seine Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der digitalgut AG anerkannt.

III. Angebot und Vertragsschluss

  1. Alle Angebote sind freibleibend.
  2. Aufträge werden hinsichtlich Art und Umfang des Auftrages erst durch Auftragsbestätigung der digitalgut AG verbindlich.
  3. Für Bestätigungen von Aufträgen gilt ausnahmslos der Vorbehalt, dass die Ausführung nicht durch Zwischenfälle irgendwelcher Art, insbesondere Störungen im eigenen Betriebsablauf oder bei Zulieferern, behördlichen Maßnahmen behindert wird. Treten derartige Zwischenfälle ein, so sind wir nach unserer Wahl zu einem Aufschub, zu einer Einschränkung des Auftrages oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Zukauf fremder Ware ist für diesen Fall einverständlich ausgeschlossen. Der Kunde kann unter vorgenannten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor eine ausreichende Möglichkeit zur Nachlieferung gestellt hat.

IV. Lieferung und Versand

  1. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen.
  2. Vereinbarte Lieferfristen werden von der digitalgut AG nach Möglichkeit eingehalten. Für die digitalgut AG verbindlich sind Lieferfristen nur dann, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt oder sonst wie schriftlich vereinbart sind. Ca. Lieferfristen sind keine verbindlichen Fristvereinbarungen, sondern Angaben eines möglichen Liefertermins, um den die digitalgut AG bemüht ist.
  3. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der digitalgut AG eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die digitalgut AG diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. 
  4. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der digitalgut AG nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so ist die digitalgut AG berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 
  5. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die digitalgut AG nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der digitalgut AG die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
  6. Die Kosten für den Versand sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Räume der digitalgut AG verlassen hat. Die Wahl des Versandweges und der Versandart ist im freien Ermessen des Versenders. Die Gefahr für die vom Kunden an die digitalgut AG versandten Unterlagen geht auf die digitalgut AG über, sobald Pläne, Dokumente oder Dateien in den Räumen der digitalgut AG oder auf den Rechnern der digitalgut AG unbeschädigt eingegangen sind.

V. Gewährleistung

  1. Die digitalgut AG gewährleistet die Erstellung von Konvertierungsdaten, die die Ursprungsdaten möglichst nahe durch scannen, digitalisieren oder konvertieren abbilden. Je nach Auftragserteilung kommt das entsprechende Verfahren zur Anwendung. Eine vollständige Konvertierung wird nicht gewährleistet. Es ist nicht auszuschließen, dass Abweichungen in den Konvertierungsdaten von den Ursprungsdaten auftreten, die technisch nicht ausgeschlossen werden können. Die digitalgut AG sichert nicht zu, dass alle Details eines gescannten oder vektorisierten Dokumentes oder Planes in einer sichtbar gemachten Datei oder auf einem Ausdruck der Datei einwandfrei erkennbar sind.
  2. Angaben im Handbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit Lieferdatum. 
  4. Jegliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sobald der Kunde beginnt, die Pläne, Dokumente oder die von der digitalgut AG gelieferten Dateien zu bearbeiten oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die angezeigten Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Dateien unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens binnen 20 Tagen seit Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Verspätet angezeigte Mängel schließen jeden Gewährleistungsanspruch aus. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen.
  6. Bei Mangelhaftigkeit der Leistung der digitalgut AG und rechtzeitiger Anzeige der Mangels ist die digitalgut AG wahlweise dazu berechtigt fehlerhafte Dateien auszubessern oder neu zu erstellen. Bei Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und Mitteilung, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf der Frist ablehne, zur Wandelung oder Minderung berechtigt. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  7. Die inhaltliche Prüfung der gelieferten Dateien und/oder Ausdrucke vor der weiteren Verwendung in seinen Konstruktionen, Planungen und Projekten fällt ausschließlich in die Verantwortung des Kunden.

VI. Schadensersatzansprüche

  1. Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen, dies gilt sowohl hinsichtlich etwaiger verspäteter Lieferung wie auch im Fall von Gewährleistungsmängeln. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung sowie Schadensersatzansprüche aus Folgeschäden wegen Lieferung verspäteter oder mangelhafter Ware sowie Fehlens von zugesicherten Eigenschaften, soweit nicht gesetzliche Vorschriften dies ausschließen.
  2. Der Ausschluss des Schadensersatzes gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch die digitalgut AG. 
  3. Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet die digitalgut AG insgesamt nur bis zur Höhe von CHF 3000.-.
  4. Die digitalgut AG haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Plänen, Dokumenten oder Daten, es sei denn, sie muss sich Vernichtung oder Verlust der Pläne, Dokumente oder Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen. Der Kunde hat durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass Zeichnungen, Dokumente und Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind. Insbesondere ist es die Obliegenheit des Kunden von Plänen, Dokumenten und Daten Sicherheitskopien zu erstellen oder Originale aufzubewahren, bevor er die zu bearbeitenden Unterlagen an die digitalgut AG zur Bearbeitung liefert.

VII. Nutzungsvorbehalt

  1. Von der digitalgut AG gelieferte Dateien, Plots und Ausdrucke dürfen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der digitalgut AG aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache nur zu Prüfzwecken durch den Kunden verwendet werden.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Nutzungsvorbehalt der digitalgut AG stehenden Dateien ordnungsgemäß aufzubewahren. 
  3. er Kunde ist zur Verfügung über die unter Nutzungsvorbehalt stehenden Dateien, Plots und Ausdrucke nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht befugt, sofern die Zahlung nicht vollständig geleistet wurde. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Dateien veräußert und die digitalgut AG dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der digitalgut AG bereits mit Vertragsabschluß alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der digitalgut AG alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. 

VIII. Vertraulichkeit

Die digitalgut AG und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten, es sei denn die digitalgut AG arbeitet zum Zwecke der Auftragserfüllung mit einer Drittfirma zusammen. Die Unterlagen, Zeichnungen, Dokumente und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Sollte deren Weitergabe seitens der digitalgut AG an eine Drittfirma zum Zwecke der Vertragserfüllung erfolgen, ist die digitalgut AG dazu verpflichtet, eine Vertraulichkeitsvereinbarung auch mit dieser Drittfirma abzuschließen, die der Drittfirma die Weitergabe untersagt und sie zur Geheimhaltung verpflichtet.

IX.    Erfüllungsort/Anzuwendendes Recht/Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist Bäch/SZ.
  2. Es gilt ausschließlich das Schweizer Recht. 
  3. Gerichtsstand ist am Sitz der digitalgut AG in Bäch SZ

X.    Sonstiges

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
  2. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.  

Bäch, 22.07.2019

 
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